Gesetz zur Styropor-Entsorgung

Gesetz zur Styropor-EntsorgungAm 07.07. hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht.
 
Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen und Preisexplosionen – wir berichteten ausführlich.
 
Mit der neuen Verordnung ist nun eine dauerhafte Lösung des Problems gefunden worden: Soweit Abfälle HBCD oder andere POP´s enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt.
 
Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann.
 
Diese Regelung hatte der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: so werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmsoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.
 
(Quelle: Magazin DDH)

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