"Kammergetrocknet" wie "Giftfrei imprägniert"

Kammergetrocknet wie giftfrei imprägniertDas Oberlandesgericht Koblenz beschäftigte sich mit dem Fall eines Massivhausherstellers.

Dieser hatte in seiner Baubeschreibung stehen, dass "giftfrei imprägniertes Nadelschnittholz" verwendet wird. Er wurde von einem Bauherrn verklagt, der der Meinung war, dass das Holz gestrichen, gespritzt oder getaucht sein müsste. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht.

Das Ve rfahren der Kammertrocknung stellt vielmehr eine giftfreie Imprägnierung des Holzes dar. Ein Mangel des Bauwerks konnte deshalb nicht geltend gemacht werden.

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