Nachtrag abrechnen als Einheitspreis oder nach Stunden?

Zusatzarbeiten richtig abrechnenEin Angebot kann noch so durchdacht sein, Zusatzarbeiten fallen bei Zimmerern oder Dachdeckern fast immer an. Doch wie kann man den Nachtrag abrechnen? Besser über Einheitspreise oder nach Stundenzettel?



Rein rechtlich gibt es Unterschiede nach VOB und BGB. Liegt ein VOB/B-Vertrag zugrunde, so hat der Auftraggeber das Recht, den Nachtrag anordnen zu können. Er muss ausgeführt werden. Der Preis dafür wird dann aus dem eigentlichen Angebot nachvollziehbar berechnet. Das bedeutet, dass hier Einheitspreise zur Geltung kommen.



Anders sieht es beim BGB-Vertrag aus. Hier kann der Auftraggeber lediglich seinen Wunsch zur Art der Abrechnung des Nachtrags äußern. Der Handwerker entscheidet. Deshalb sollte man in so einem Fall ein Nachtragsangebot entweder nach Einheitspreisen oder nach Stunden unterbreiten. Es liegt dann am Kunden, ob er es akzeptiert.



Nachtrag abrechnen - Der Stundenlohnzettel



Häufig wird ein Stundenlohnzettel vorgelegt und vom Auftraggeber unterschrieben. Beim VOB/B-Vertrag muss dieser den Stundenzettel unterschreiben, wenn er korrekt ist. Grundsätzlich dient diese Unterschrift zumindest als Beleg, dass die Stundenarbeit beauftragt wurde. Zu Rechtsstreitigkeiten kann es aber trotzdem kommen, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Menge an Stunden gar nicht erforderlich war oder dass zu langsam oder zu aufwändig gearbeitet wurde.



Das Beste ist es deshalb noch immer, wenn man sich mit dem Auftraggeber beim Nachtrag vor und nach den Arbeiten genau abspricht und einigt. Dann gibt es den geringsten Ärger und wahrscheinlich auch keinen Grund für einen Streit.

 

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