Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?

Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?Sobald man als Handwerker in ein Bauvorhaben involviert ist, sollte vertraglich alles geklärt und möglichst rechtssicher sein. Dafür gibt es beim Bauvertrag zwei Möglichkeiten: Man kann ihn nach BGB oder auch nach VOB/B abschließen.

Zwar ist ein Bauvertrag ein Werkvertrag nach BGB (§§ 631 ff.), aber damit ist der Rahmen, den das Bundesgesetzbuch vorgibt, nicht ideal für einen Handwerksbetrieb. Deshalb gilt zunächst einmal eine Vertragsgestaltung nach den VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) als passender.

Das sollten Sie zu den VOB/B wissen:

  • Die VOB/B sind kein Gesetz
  • Sie bilden aber ein passendes Regelwerk zu Bauleistungen
  • Sie haben den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Wirksam werden sie erst mit dem Vertrag zwischen Bauherrn und Handwerker

 

Der Haken bei einem Rechtsstreit zum Bauvertrag

 

Doch es gibt einen Haken: Im Falle eines Rechtsstreits mit einem privaten Bauherrn muss der Bauvertrag nach VOB/B mit seinen einzelnen Klauseln von einem Richter noch einmal auf seine Wirksamkeit geprüft werden.

Das gilt auch, wenn zwischen zwei Unternehmen die VOB/B-Vereinbarung noch abgeändert wurde. Verwendet man die VOB/B zwischen zwei Unternehmen unverändert, dann hat man auch Rechtssicherheit.

Generell empfehlen Juristen, um die Risiken zu minimieren:

  • Verträge mit privaten Bauherren auf BGB-Basis abschließen
  • Verträge mit der öffentlichen Hand, Unternehmen bzw. Gewerbebetrieben nach VOB/B abschließen

 

Ein guter Mittelweg kann es sein, das BGB als Grundlage für den Vertrag anzuwenden und darüber hinaus noch Regelungen aus den VOB/B in den Vertrag einzubringen, die sinnvoll sind oder als notwendig erscheinen.

Daneben können noch weitere Unterschiede zwischen BGB und VOB/B für die richtige Vertragswahl eine Rolle spielen. Lesen Sie dazu mehr unter abir.eu.

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